Die UDB-Fraktion hat ihren ursprünglichen Antrag vom 12.02.2020 aktualisiert und beantragt die Erstellung eines neuen mittel- /langfristigen Schulentwicklungsplanes für die GGS Inden. Dieser ist unter Zugrundelegung der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung entsprechend fortzuschreiben. Wichtige Daten und Fakten bzw. Konsequenzen zu der perspektivischen Entwicklung (Rechtsanspruch auf OGS ab 2026, neue Wohngebiete) sind über einen neu zuerstellenden Schulentwicklungsplan zu erarbeiten.
Diese Daten sind für die weitere Planung und Optimierung von Schulraum für unsere Gemeinde unerlässlich.Gemäß § 80 Abs. l Schulgesetz NRW (SchulG) ist die Gemeinde als Schulträgerverpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträgerabgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.