Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Inden 19.12.2024

Stellungnahme der UDB zur Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Inden am 19.12.2024

Die Presse schreibt es schon in ihrer Überschrift sehr deutlich: Die Beibehaltung des Hebesatzes für die Grundsteuer B bedeutet eine Erhöhung der Abgaben.

Durch diese versteckte Anhebung, sozusagen unter dem Deckmäntelchen der Grundsteuerreform, werden die meisten Bürgerinnen und Bürger nun verpflichtet, ab Januar höhere Steuern zu zahlen. Die vom Kämmerer errechneten Mehreinnahmen für die Gemeinde in Höhe von rd. 236 T€ müssen ja irgendwo herkommen.

Hier wurden also ohne Haushaltsberatungen und ohne Kenntnis der zu erwartenden Auflagen der Kommunalaufsicht schon einmal vorab und ins Blaue hinein Steueranhebungen vorgenommen.

Bei derzeit rund 40 Mio.€ Schulden und einem jährlichen Defizit von rd. 5-6 Mio. € muss jedem klar sein , dass unsere Gemeinde ohne Hilfe von Außen ihren Haushalt in den nächsten Jahrzehnten nicht konsolidieren kann. Hier helfen auch keine versteckten Steuererhöhungen.

Ziel muss es sein, in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zu erreichen, in den nächsten Jahren nur moderate und mit anderen Kommunen vergleichbare Steueranpassungen vornehmen zu können.

Wir halten es für falsch, wenn man jetzt im „voraus eilendem Gehorsam“ ins Blaue hinein die Steuern erhöht und damit die Latte für weitere Steueranhebungen schon mal hoch setzt.

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