des Fraktionsvorsitzenden der UDB-Fraktion im Rat der Gemeinde Inden, Herbert Schlächter
(es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Mitarbeiter der Verwaltung,
heute beschließt der Rat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015/ 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022.
Die Rahmenbedingungen unseres kommunalen Haushaltes sind ohne Übertreibung als äußerst schwierig, ja als existenzbedrohlich zu bezeichnen.
Strukturell ist der Haushalt seit Jahren hoch defizitär. Hierüber können auch wiederholte Nachzahlungen unseres Hauptsteuerzahlers nicht hinwegtäuschen.
Noch dramatischer wird die Situation, wenn zukünftig eingeplante Gewerbesteuerzahlungen dieses Hauptsteuerzahlers energiewendebedingt ausbleiben werden.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Inden zum 01.01.2009 zu Beginn der Umstellung auf das neue kommunale Finanzmanagement zeigte ein Eigenkapital i. H. v. rund 30,1 Mio. €.
Trotz positiver Einmaleffekte durch Gewerbesteuernachzahlungen in der Vergangenheit konnte nicht verhindert werden, das bereits zum Jahresabschluss 31.12.2011 unsere Ausgleichsrücklage i. H. v. rund 3,4 Mio. € durch hohe Verluste vollständig aufgebraucht war.
In dem uns nun vorliegenden Haushaltsplan für 2015/ 2016 und dem Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022 werden gewaltige jährliche Defizite in Millionenhöhe ausgewiesen. Dies führt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 insgesamt zu einem geplanten Eigenkapitalverzehr i. H. v. von rd. 27,2 Mio. €. Die Gemeinde Inden verliert somit über 90 % ihres Eigenkapitals.
Diese als höchst bedrohlich zu bezeichnende Entwicklung ergibt sich trotz der bereits in 2013 durchgeführten Erhöhung der Steuerhebesätze und trotz weiteren im vorliegenden Haushaltssicherungskonzept veranschlagten drastischen Anhebungen der Steuerhebesätze.
Die der Berechnung zugrundeliegende Entwicklung der Steuerhebesätze für
die Grundsteuer A von 280 % in 2012 auf 440 % in 2022
die Grundsteuer B von 420 % in 2012 auf 590 % in 2022
und die Gewerbesteuer von 440 % in 2012 auf 590 % in 2022
soll dann endlich im Jahr 2022 zu einem rein rechnerisch ausgeglichen Haushalt führen.
Der so dargestellte fiktive Haushaltsausgleich ist Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren.
Ob der im Jahr 2022 angestrebte Haushaltsausgleich mit den im hier vorliegenden Planwerk vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich erreicht werden kann, ist für uns eher zweifelhaft. Für die Gemeinde Inden nicht beeinflussbare Positionen der Haushaltsplanung, wie zum Beispiel die Höhe der Kreis-und Jugendamtsumlagen können hier sehr schnell einen Strich durch die Rechnung machen.
Was aber mit Sicherheit eingetreten sein wird, ist eine dann dramatische Steuerbelastung für unsere Bürger und Gewerbetreibende sowie ein fast vollständiger Substanzverlust i. H. v. über 90 % in unserer Gemeinde.
Die Gemeinde Inden hat in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils laufende freiwillige Aufwendungen i. H. v. rd. 500 T€ bzw. 300 T€ veranschlagt. Die erhöhten Aufwendungen in 2015 resultieren i. W. aus einem Planansatz für die Unterhaltung von Sportanlagen. Hier ist ein pauschaler Ansatz i. H. v. 190 T€ für die Ertüchtigung von Sportanlagen enthalten.
Da hier explizit keine einzelnen Sportanlagen aufgeführt sind, ist dieser Pauschalansatz aus Sicht der UDB anteilig für die notwendige Unterhaltung aller Sportanlagen zu nutzen und im Haushaltsjahr 2015 nicht in Anspruch genommene Mittel auf Folgejahre zu übertragen.
Mit den übrigen freiwilligen Aufwendungen werden Vereine, Dorfgemeinschaftshäuser, soziale Einrichtung, Schulen, freiwillige Feuerwehr, Schulveranstaltungen, Jugendförderung und einiges mehr unterstützt.
Die Aufwendungen hierfür wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach auf den Prüfstand gestellt und es wurden auch Einsparungen vorgenommen. Aus unserer Sicht sind bei den bereits bestehenden Unterstützungen keine wesentlichen weiteren Einsparungen sinnvoll. Alle unterstützten Institutionen erfüllen ihren Zweck und wenn die dort teilweise ehrenamtlich geleistete Arbeit bezahlt werden müsste, wäre der Aufwand für die Gemeinde hierfür sicher höher.
Bei einem veranschlagten Defizit i. H. v. rd. 5,6 Mio. € für 2015 und einem Defizit i. H. v. rd. 3,5 Mio. € für 2016 würde selbst eine vollständige Abschaffung der freiwilligen Leistungen nicht wirklich zum Erfolg führen.
Unbedingt zu vermeiden sind allerdings aus unserer Sicht zukünftig neue Begehrlichkeiten, die zu einer Steigerung der freiwilligen Aufwendungen führen. Wir wollen keine neuen Baustellen!
Nach den erklärenden Erläuterungen des Bürgermeisters im Hauptausschuss sieht die UDB in dem neu veranschlagten jährlichen Zuschuss für die Anmietung eines Zeltes in Lamersdorf i. H. v. 2.000 € eine vertretbare Ausnahme, weil es sich hierbei um den Ausgleich einer Benachteiligung der Dorfgemeinschaft durch den Abriss des Dorfgemeinschaftshauses handelt.
Des Weiteren findet der Haushaltsansatz (15 T€ in 2015 und 20 T€ in 2016) für die Aufstellung von Urnen-Stelen auf allen Friedhöfen unsere Unterstützung.
Obwohl das Verfahren bzw. die Kostenbeteiligung des Landes derzeit noch unklar sind, halten wir die Fortführung der Schulsozialarbeit für notwendig.
Die Einplanung der Mittel hierfür findet unsere Zustimmung.
Wir sind stolz auf die durch uns miteingeleitete positive Entwicklung der Goltsteinkuppe.
Der Haushaltsansatz für die geplante Erweiterung des dortigen sehr gut besuchten Spielplatzes findet unsere ausdrückliche Zustimmung.
Fazit:
Sparbemühungen im freiwilligen Aufwendungsbereich können das Ziel eines strukturellen Haushaltsausgleichs nur marginal unterstützen.
Bei den alljährlichen strukturellen Defiziten in Millionenhöhe reicht nur die Suche nach Einsparmöglichkeiten nicht mehr aus. Auch die weiterhin zu verfolgenden Lösungen im Bereich einer interkommunalen Zusammenarbeit allein werden die Gemeinde nicht retten.
Der geplante Abriss des Sportheims in Frenz und die mögliche Vermarktung der Flächen der Sportanlage als Baugebiete entlastet die Gemeindekasse und ist insofern zu begrüßen. Aber auch hierdurch können die strukturellen Defizite nicht dauerhaft geheilt werden.
Was also können wir tun? – Welche neuen Wege können wir gehen?
Unsere Gemeinde steht am Scheideweg. Die Zeit drängt. Wenn es jetzt nicht gelingt die Weichen neu zu stellen, ist die Existenz unserer Gemeinde gefährdet.
Ziel muss es sein, in der Gemeinde Inden ein schnelles Wachstum voranzutreiben. Dieses Ziel können wir nur durch sofort zu ergreifende, außergewöhnliche Maßnahmen erreichen.
Die verstärkte Förderung der Ansiedlung zusätzlicher Gewerbebetriebe steht für uns ganz oben auf der Prioritätenliste.
Die Gemeinde Inden muss für Unternehmen im Ansiedlungswettbewerb interessanter werden.
Aus diesem Grund wäre es ein fataler Fehler, die Gewerbesteuerhebesätze noch weiter anzuheben.
Nach der letzten Steueranhebung in 2013 hatte die Gemeinde Inden mit 490 % den höchsten Gewerbesteuerhebesatz im Kreis Düren und stand von 396 Kommunen in NRW in der Reihenfolge der Kommunen mit den höchsten Steuersätzen auf dem 12. Platz.
Dies muss sich ändern, denn wir halten niedrige Steuersätze neben anderen Voraussetzungen sehr wohl für ein wichtiges Auswahlkriterium für Unternehmen bei der Standortwahl.
Gerade auch im Zusammenhang mit dem aktuell zusammen mit der Stadt Eschweiler entwickelten interkommunalen Gewerbegebiet „Am Grachtweg“ wäre ein deutlicher Unterschied der Steuerhebesätze kontraproduktiv. Die Stadt Eschweiler hat gerade aktuell einen Gewerbesteuerhebesatz von 460 % beschlossen. Hiermit verbietet sich geradezu eine weitere Anhebung des Hebesatzes in Inden mit derzeit 490 %.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Erhöhung des Hebesatzes auf 530 % in 2016 heute nicht beschlossen wird.
Gleichwohl sagen wir ebenso ausdrücklich, dass wir die im Haushaltssicherungskonzept weiterhin veranschlagten, im drei Jahres Rhythmus steigende Hebesätze ablehnen.
Weitere Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Unternehmen ist die Verbesserung der Breitbandversorgung. Ein verlässlicher Netzausbau mit soliden Partnern ist ebenfalls ein wichtiger Standortvorteil und daher weiterhin anzustreben.
Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in die Entwicklung und Vermarktung des interkommunalen Gewerbegebietes „Am Grachtweg“ gekommen ist. Der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit RWE Power sowie die mit der Stadt Eschweiler getroffene öffentlich rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit durch unsere Verwaltung findet unsere ausdrückliche Zustimmung.
Weiterhin muss die Attraktivität des Gewerbegebietes Pier erhöht werden. Hier ist eine bessere Verkehrsanbindung durch eine zweite Zufahrt von großer Bedeutung. Bevorzugt sollten hier Gewerbe angesiedelt werden, die auch Arbeitsplätze schaffen. Grundstücke als bloße Ablageplätze zu vergeben ist nicht zielführend.
Aber selbst die zeitnahe Vermarktung der in Inden sofort verfügbaren Gewerbegrundstücke alleine wird langfristig nicht mehr ausreichen.
Um zukünftig weiter wachsen zu können, sind unverzüglich Maßnahmen in die Wege zu leiten, die den Ausweis weiterer Gewerbegebiete in der Gemeinde Inden in naher Zukunft ermöglichen.
Hierzu ist anzustreben, dass Flächenreserven in den übergeordneten Entwicklungsplänen sichergestellt und als Flächenangebot verfügbar gemacht werden können.
Das Indeland insgesamt und die Gemeinde Inden im Besonderen sind in einer Ausnahmesituation. Durch den in einigen Jahren wegfallenden Tagebau werden tausende direkt oder indirekt abhängige Arbeitsplätze verloren gehen. Um diesem massiven Strukturwandel zu begegnen ist die Entwicklung großer, interkommunaler und attraktiver Industrie- und Gewerbeflächen im Kreis Düren geboten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass auch die Gemeinde Inden hierbei entsprechend Berücksichtigung findet, denn die touristische und damit wirtschaftliche Nutzung des Restsees wird leider erst später einsetzen.
Durch die Ansiedlung von zusätzlichen Gewerbebetrieben entstehen dringend benötigte Arbeitsplätze in Inden. Hierdurch wird Inden auch als Wohnstandort noch interessanter.
Ein interessanter Wohnort erfordert die Ausweisung von weiteren neuen Baugebieten.
Hier ist unsere Gemeinde schon seit Jahren auf dem richtigen Weg. Die Vermarktungserfolge in den letzten Jahren sind beachtlich.
Wir brauchen dringend weiteren Einwohnerzuwachs. Großen Anteil an unserer prekären Haushaltssituation hat gerade auch der durch die Umsiedlung bedingte Einwohnerverlust in unserer Gemeinde.
In guten Zeiten noch zu Beginn der 1990iger Jahre lebten in unsere Gemeinde über 8.000 Menschen.
Am 31.12.2012 betrug die Anzahl der Einwohner nur noch rd. 6.800 und erreichte damit einen Tiefstand. Aktuell hat die Gemeinde Inden knapp über 7.000 Einwohner.
Zur Sicherstellung der Gemeindefinanzierung muss die Anzahl der Einwohner wieder schnell wachsen.
Hierzu sind weitere Flächenreservierungen für zusätzliche Baugebiete in den übergeordneten Entwicklungsplänen voranzutreiben und sicherzustellen.
Die Forderung nach Flächenreservierung gilt nicht nur für die einzelnen Ortschaften sondern zusätzlich auch für das Gebiet „Rurerde“
Die Fläche zwischen Schophoven/ Müllenark und der L12, die seinerzeit als möglicher Umsiedlungsstandort für die komplette Umsiedlung von Pier zur Abstimmung stand, muss schnellstmöglich wieder für die weitere Gemeindeentwicklung und damit zur Existenzsicherung der Gemeinde Inden zur Verfügung gestellt werden. Diesbezügliche Gespräche u. a. mit der Bezirksregierung sind zu intensivieren.
Es ist davon auszugehen, dass diese Flächen nach dem derzeit vorbeiziehenden Tagebau als zukünftige Seerandgebiete größte Akzeptanz haben werden.
Neue bebaute Grundstücke erhöhen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B, und generieren ebenfalls zusätzliche Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
Über zusätzliche Einwohner mit Erstwohnsitz in Inden, einhergehend mit einem Kaufkraftzuwachs, verbessert sich nicht nur die Geschäftssituation für die örtlichen Handel- und Gewerbetreibenden und damit der Umsatzsteueranteil für die Gemeinde, sondern es steigt auch der Einkommensteueranteil für die Gemeinde, der nicht unerheblich zur Gemeindefinanzierung beiträgt. Ebenfalls können hierdurch positive Auswirkungen auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen erwartet werden.
Für die dringend notwendige Ansiedlung neuer Einwohner sind die im vorliegenden Haushaltssicherungskonzept veranschlagten Steuersätze für die Grundsteuer B kontraproduktiv.
Es ist alles daran zu setzen, wieder eine für die Gemeindefinanzierung notwendige Einwohnerzahl zu erreichen.
Hierzu sind akzeptable Steuersätze ebenso Voraussetzung wie bezahlbare Grundstückspreise.
Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B auf 520 % in 2016 heute nicht beschlossen wird.
Gleichwohl sagen wir ebenso ausdrücklich, dass wir die im Haushaltssicherungskonzept weiterhin veranschlagten, im drei Jahres Rhythmus steigende Hebesätze ablehnen.
Wir wissen, dass die Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen nicht leicht sein wird. Wir halten sie dennoch für den richtigen Weg, den Haushalt unserer Gemeinde wieder auf eine solide Basis zu stellen und dabei die Steuerbelastungen für unsere Bürger und unsere Gewerbetreibenden auf ein zumutbares Maß zu beschränken.
Ich habe in meinen Ausführungen ganz bewusst darauf verzichtet, auf die jedes Jahr aufs Neue eingeforderte Gemeindefinanzreform einzugehen. Hier haben wir als Kommunalpolitiker kaum Einfluss und sind leider vollkommen abhängig von unseren Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Hier stirbt die Hoffnung zuletzt.
Ebenfalls das Thema Kreis- und Jugendamtsumlagen ist durch uns nur sehr bedingt zu beeinflussen, obwohl das Aufwandsvolumen hierfür rd. 1/3 unserer gesamten Aufwendungen beträgt. Auch hier sind wir im Wesentlichen auf unsere Kreistagsabgeordneten angewiesen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Mitarbeiter der Verwaltung,
lassen sie mich abschließend auf den Gebührenhaushalt und auf die Gebührenberechnung für das Jahr 2015 eingehen:
Mit der Mehrheit der großen Koalition wurde für 2015 eine drastische Steigung der Abwassergebühren beschlossen. Wir halten diese Zusatzbelastung des Bürgers nicht für erforderlich. Bei einem sachgerechten Ansatz der Sanierungskosten in Form von Abschreibungen wäre diese Gebührensteigerung vermeidbar gewesen (siehe hierzu unsere ausführliche Erläuterung zum Gebührenbeschluss).
Nicht unerwähnt bleiben soll die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Begründung der CDU/ SPD für die in Teilbereichen erneute Anhebung der Hundesteuer:
„Extrem gestiegene Entsorgungskosten von Hundekotsammelbeutel“ werden hier als Begründung angeführt.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass es bei einem Hundesteueraufkommen i. H. v. immerhin rd. 57 T€/ Jahr auf Grund der Verweigerungshaltung der CDU/ SPD-Koalition bisher in Inden noch nicht einmal gelungen ist, Abfallbehälter in der Nähe der Beutelspender aufzustellen.
Wir halten dies für einen nicht haltbaren Zustand und fordern die Verwaltung nochmals auf, die erforderlichen Abfalleimer endlich aufzustellen.
Die UDB lehnt die Anhebung der Hundesteuer als unbegründet ab.
In der Abwägung führt i. W. der für die UDB untragbare Abwassergebührenbeschluss sowie die auf zu hohen Steuerhebesätzen basierenden Berechnungen im Haushaltssicherungskonzept und schließlich die Anhebung der Hundesteuer insgesamt zu folgender Entscheidung:
Die UDB-Fraktion lehnt den vorliegenden Haushaltsplan für die Jahre 2015/ 2016, die Haushaltssatzung 2015/ 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 bis 2022 ab.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen für Ihre Geduld beim Zuhören.
Bedanken möchte ich mich auch bei unserem Bürgermeister Herrn Schuster und den Mitarbeitern der Verwaltung für die ganzjährige Unterstützung der kommunalpolitischen Arbeit in Inden.