des Fraktionsvorsitzenden der UDB-Fraktion im Rat der Gemeinde Inden - Herbert Schlächter
Freigabe nach Einreichung zur Niederschrift in der Ratssitzung am 12.05.2021
(Vereinbarungsgemäß werden die Haushaltsreden pandemiebedingt nicht vorgetragen sondern mit der Niederschrift der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben).
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute soll die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2021 mit der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2012 bis 2022 beschlossen werden.
Vorweg muss erläutert werden, dass für einen Antrag unserer Gemeinde auf Laufzeitverlängerung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Haushaltsjahr 2024 von der Kommunalaufsicht keine Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Somit ist der geforderte Haushaltsausgleich nach wie vor bereits im Haushaltsjahr 2022 darzustellen. Bei einer Laufzeit bis 2024 hätte unsere Gemeinde zwei Jahre mehr Zeit gehabt, um mit moderaten Erhöhungen der Steuersätze in den Jahren 2022 bis 2024 den geforderten Haushaltsausgleich darstellen zu können. Dies konnte leider nicht erreicht werden, so dass die bereits im Jahr 2019 von der SPD/ CDU-Koalition geplanten, aus unserer Sicht viel zu hohen Hebesätze für die Grundsteuer A 825 %, Grundsteuer B 975 % und Gewerbesteuer 825 %, nun vorerst unverändert für das Jahr 2022 in das Haushaltssicherungskonzept übernommen werden.
Ob es tatsächlich zu diesen hohen Hebesätzen im nächsten Jahr kommen muss, kann erst gegen Jahresende, beziehungsweise mit der Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 beurteilt werden. Hebesätze in dieser Höhe müssen, wenn irgendwie möglich, mit allen Mitteln verhindert werden.
Der aktuell im Hauptausschuss am 29.04.2021 geäußerte Vorschlag der SPD, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer einheitlich auf 870 %Punkte festzulegen wurde von UDB, CDU und Grüne umgehend abgelehnt.
Eine weitere Hiobsbotschaft erreichte uns in der letzten Woche (siehe auch Jülicher Nachrichten vom 06.05.2021):
Gewaltige Gewerbesteuerrückzahlungen an RWE in Millionenhöhe kommen nun höchstwahrscheinlich auch auf unsere Gemeinde zu. Der RWE-Konzern hatte bereits 2015 Einspruch vor dem Bundesfinanzhof gegen die Steuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2013 eingelegt. Genauere Informationen über Höhe und Fälligkeit der möglichen RWE-Forderungen liegen uns derzeit noch nicht vor. Rückstellungen für diesen Sachverhalt wurden 2015 in Inden nicht gebildet. Dies macht die ohnehin "auf Kante genähte" Finanzsituation in Inden nicht einfacher.
Wie genau wir nun in unserer Gemeinde mit dieser besorgniserregenden Situation umgehen, wird in naher Zukunft auch unter Hinzuziehung von Expertisen unserer Wirtschaftsprüfer zu entscheiden sein.
Das Grundproblem der defizitären Haushalte vieler Kommunen ist die mangelhafte Finanzausstattung durch Bund und Land.
Wie auch schon in den letzten Jahren ausgeführt sind die meisten Städte und Gemeinden finanziell schlicht mit den Aufgaben, die ihnen übertragen wurden, überfordert. Die Kommunen zahlen für Beschlüsse, die auf Bundes-und Landesebene getroffen wurden. Einen finanziell adäquaten Ausgleich bekommen sie dafür aber allzu oft nicht. Hinzu kommen jetzt erschwerend Corona bedingte zusätzliche Aufwendungen bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen. Hierdurch geraten die Kommunen weiter unter Druck und die mühsam durchgeführten Sparmaßnahmen werden zunichte gemacht.
Als Kommunalpolitiker müssen wir dafür den Kopf hinhalten. Wir werden dafür kritisiert, dass die durch die Gemeinde zu erbringenden Leistungen gekürzt und gleichzeitig die Steuern erhöht werden müssen. Bund und Land hingegen stehlen sich aus der Verantwortung. Sie müssen keine Steuern erhöhen und verweisen auf tolle Förderprogramme, die wir in den Kommunen aber gar nicht mehr bewältigen können. Wir fordern Bund und Land auf, den Kommunen endlich die Hilfen zukommen lassen, die erforderlich sind um die kommunale Selbstverwaltung in den Kommunen aufrechterhalten zu können.
Hier sollten alle Fraktionen im Rat der Gemeinde Inden an einem Strang ziehen, denn Parteipolitik hilft hier nicht weiter!
Zusätzlich hat unsere Gemeinde als direkt betroffene Tagebaukommune die Folgen des Strukturwandels zu schultern. Die wegfallenden Arbeitsplätze müssen dringend durch neue ersetzt werden. Hierzu sind schnell neue Gewerbeansiedlungen in unserer Gemeinde und/ oder in den Nachbarkommunen erforderlich. Flächen hierfür stehen in Inden derzeit wegen der Flächeninanspruchnahme durch den Tagebau kaum zur Verfügung. Schon im März 2017 hat die UDB mit ihrem Antrag auf Strukturausgleichsförderung an das Land NRW einen diesbezüglichen Hilferuf abgesetzt. Zwischenzeitlich zeichnen sich positive Entwicklungen bei der Genehmigung von Baulandflächen und Gewerbeflächen in unserer Gemeinde ab. Die in Aussicht gestellten Strukturhilfen müssen allerdings langwierige bürokratische Hürden nehmen bevor sie freigegeben werden. Bisher wurden erkennbar noch keine neuen Arbeitsplätze im nötigen Umfang in unserer Region geschaffen. Hier läuft uns die Zeit weg.
Wesentliche Ergebnisse der aktuellen Haushaltsplanberatungen in der Gemeinde Inden
Zum aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurden in den vergangenen Wochen planmäßig die Beratungen in den Fachausschüssen durchgeführt. Die einzelnen Positionen wurden zwar häufig kontrovers aber insgesamt dennoch konstruktiv diskutiert.
Bemerkenswert war das Verhalten der SPD-Fraktion in der letzten, entscheidenden Hauptausschusssitzung am 29.04.2021. Mit dem Hinweis, man müsste alles noch einmal in der Fraktion beraten, enthielten sich die Vertreter der SPD zu fast allen wichtigen Entscheidungspunkten.
Durch dieses Verhalten könnte der Eindruck entstehen, dass die SPD, die seit Jahrzenten und insbesondere auch in den letzten acht Jahren des Haushaltssicherungszeitraumes seit 2012 mit der CDU die Verantwortung für den Haushalt getragen hat, sich nun im Endspurt des zu Ende gehenden Haushaltssicherungszeitraumes vor der Verantwortung drücken möchte und die nun zu treffenden unangenehmen Entscheidungen den anderen überlassen möchte.
Zur Erinnerung: die UDB hat seit dem Jahr 2013 alle durch die CDU/ SPD-Koalition verabschiedeten Haushalte aus guten Gründen abgelehnt.
In diesem Jahr fanden die Haushaltsplanberatungen Corona bedingt unter erschwerten Bedingungen aber bei guter Atmosphäre in der Bürgerhalle in Inden/ Altdorf statt. Diesmal wurden die Beschlüsse mit Zustimmung der UDB mehrheitlich gefasst:
Einvernehmlich wurde beschlossen die Investition für den Sportpark Merödgen im ersten Schritt auf die beantragte Fördersumme i. H. v. 1,5 Mio. € zu beschränken. Der von der Gemeinde zu tragende Eigenanteil i. H. v. 150 T€ wurde im Haushaltsplan berücksichtigt.
Die Erhöhungen der Planansätze für Digitalisierungskosten in der Grund-und Hauptschule um jeweils 20 T€ in 2021 und jeweils 21,5 T€ in den Jahren 2022 bis 2024 wurden einvernehmlich beschlossen.
Für den längst überfälligen Umbau / Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Frenz wurde die Werksplanung beauftragt. Hier soll auf Basis der bereits bestehenden Planungen jeweils die kostengünstigste Variante nach Faktor X Bauweise und nach konventioneller Bauweise (ggf. nach Modulbauweise) ermittelt werden. Einvernehmlich wurden für Investitionen für Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde Inden im laufenden Jahr 100 T€ und in den Folgejahren jeweils 600 T€ eingestellt.
Eine (Teil-) Zentralisierung der Feuerwehr in der Gemeinde Inden, wie von der CDU-Fraktion mit Datum vom 04.04.2021 beantragt, ist aus Sicht der UDB in den nächsten Jahren nicht realistisch. Dieser Antrag kommt zur Unzeit, stiftet in der jetzigen Situation nur unnötige Unruhe bei den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten und lässt jegliches Fingerspitzengefühl vermissen.
Zunächst ist der in Planung befindliche Anbau/ Umbau des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen. Die Werksplanung hierzu wurde in der Ratssitzung am 21.04.2021 in Auftrag gegeben. Eine Zentralisierung kann nur im Einvernehmen mit den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten zum Erfolg führen. Daher sollte hierzu zunächst im Arbeitskreis Feuerwehr beraten werden.
Keinesfalls darf der Anbau in Frenz, der zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben dringend erforderlich ist, durch einen solchen Antrag weiter verzögert werden.
Für die Schaffung von Wohnraum unter anderem auch für die Unterbringung von Flüchtlingen sind für das Jahr 2021 insgesamt Investitionen i. H. v. 600 T€ im Haushalt angesetzt. Die UDB hält die Schaffung von menschenwürdigen und wirtschaftlich sinnvollen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende für dringend erforderlich und hätte sich daher einen höheren Ansatz gewünscht. In den letzten Jahren wurde der soziale Wohnungsbau in Inden durch die SPD/ CDU-Koalition immer wieder verschleppt. Unsere Flüchtlinge werden teilweise immer noch in Containern und Chalets untergebracht. Im Haushaltsplan können die Kosten hierfür besichtigt werden. Alleine für Mieten und Pachten sind für das Haushaltsjahr 2021 Aufwendungen in Höhe von rund 61 T€ angesetzt. Die Bewirtschaftungskosten liegen bei rund 99 T€. Diese Geldverschwendung muss beendet werden.
Mit Zustimmung der UDB konnte die Finanzierung der Stelle in der Flüchtlingsbetreuung in Höhe von 57 T€ gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der SPD beibehalten werden. Mit dieser Stelle sollen erforderliche Aufgaben abgedeckt werden, die die Mitarbeiter der Gemeinde nicht leisten könnten.
Die Anpassung des Haushaltsansatzes um insgesamt rund 24 T€ für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger/Innen der Feuerwehr sowie die Einführung einer Atemschutzprämie ab 01.01.2021 wurde einvernehmlich beschlossen.
Auf Initiative der UDB wurde die bereits am 06.04.2017 von der SPD/ CDU und den Grünen ohne die Stimmen der UDB beschlossenen zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende nun drastisch gekürzt. Diese zusätzliche Aufwandsentschädigung wurde bisher monatlich gezahlt. Ab 01.11.2020 erfolgt eine Vergütung nur für tatsächlich durchgeführte Ausschusssitzungen. Die hierdurch erzielte Einsparung wird nun zum Teil für die Anpassung der Anzahl der sitzungsgeldfähigen Fraktionssitzungen verwendet. Somit kann ein seit Jahren bestehender Schiefstand ohne Mehrkosten für unsere Gemeinde behoben werden. Dieser Beschluss wurde in der Ratssitzung am 04.02.2021 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU gefasst.
Einvernehmlich wurde der Aufwand für die von der UDB beantragten Erstellung eines aktuellen Schulentwicklungsplanes i. H. v. 10 T€ im Haushaltsplan beibehalten.
Der Anhebung des Planansatzes für die Anschaffung notwendiger Lernmittel für die Grundschule um 29,4 T€ wurde einvernehmlich zugestimmt.
Die Sanierung des Platzes an der Alten Schule in Frenz i. H. v. 45 T€ wird nach 2024 verschoben. Maßnahmen die zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind, sollen unverzüglich durchgeführt werden.
Der Ansatz für den Teilabriss / die Anpassung des alten Bürgerhauses in Lamersdorf wird um 20 T€ auf nun 20 T€ reduziert. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil Überlegungen vorliegen, das Bürgerhaus nicht abzureißen sondern als Lagerstätte zu nutzen.
Mit einer Kürzung des Ansatzes auf 15 T€ wird dem Bau einer Behindertentoilette im Bürgertreff "Bartze Hof" einvernehmlich zugestimmt.
Einvernehmlich wurden Einsparungen beim Grundansatz im allgemeinen Gebäudemanagement i. H. v. 15 T€ jeweils in den Jahren 2022 und 2023 beschlossen.
Die Beauftragung des neuen Brandschutzbedarfsplans mit einem Aufwand i. H. v. 21 T€, wird einvernehmlich in das Jahr 2021 vorgezogen.
Die Zinsen für Liquiditätskredite wurden auf Vorschlag der UDB durch Mehrheitsbeschluss aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus in den Jahren 2022 um 50 T€ und in 2023 und 2024 jeweils um 25 T€ abgesenkt.
Einvernehmlich wurden weitere Maßnahmen in den Bereichen Unterhaltung bauliche Anlagen, Planungskosten, Unterhaltung Kanäle und Instandhaltung und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen von 2022 nach 2021 vorgezogen.
In dem nun überarbeiteten Haushaltsplan ist für 2021 ein Defizit in Höhe von rund 3,2 Mio. € ausgewiesen. Hierbei liegen folgende Steuerhebesätze zugrunde: Grundsteuer A 600 %, Grundsteuer B 830 %, Gewerbesteuer 600 %.
Diese Steuersätze wurden bereits in der Ratssitzung am 04.02.2021 mehrheitlich ohne Mitwirkung der SPD beschlossen und bleiben für 2021 unverändert bestehen.
Laut der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes kann der geforderte Haushaltsausgleich im Jahre 2022 tatsächlich dargestellt werden. Um dies zu erreichen, wurde mühsam um Einsparungen gerungen. Ebenso wurden Aufwendungen des Jahres 2022 in das laufende Jahr vorgezogen oder in spätere Jahre verschoben. In wieweit die eingangs erwähnten, zur Erreichung des Haushaltsausgleiches derzeit planerisch zu Grunde gelegten hohen Steuerhebesätze tatsächlich erforderlich sind, wird, wie schon gesagt, mit der Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 zu beurteilen sein. Hier spielt die heute noch nicht absehbare Höhe der Kreis-und Jugendamtsumlage ebenso eine wichtige Rolle wie die Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Diese Sachverhalte können leider von uns nicht beeinflusst werden.
Deshalb sind die bereits angesprochene Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, die gezielte Hilfen von Bund und Land für die vom Strukturwandel betroffenen Kommunen, insbesondere für unsere, unter den umsiedlungsbedingten Einwohnerverlusten leidende Gemeinde Inden, unverzichtbar.
Erfolge und Ausblick
Wir haben mit dem Engagement der Mitarbeiter unserer Gemeindeverwaltung und der Unterstützung unseres neuen Bürgermeisters unsere Aufgaben in Inden gut angepackt:
Die weitere Entwicklung unseres Industriegebietes "Am Grachtweg" ist bereits eingeleitet. Hier ist eine Erweiterung um rund 7 ha in Vorbereitung. Eine Projektvereinbarung mit RWE wird hierzu kurzfristig unterzeichnet.
Die, durch die bereits unterzeichnete Absichtserklärung, dokumentierte Schaffung eines 50 Hektar großen interkommunalen Gewerbe-und Industriegebietes Langerwehe / Inden auf Langerweher Gebiet in unmittelbarer Nähe zur A4 wird weiterhin verfolgt.
Die Bautätigkeit in unserem neuen Wohngebiet "Kapellenstraße" läuft auf vollen Touren.
Der Bereich rund um die lange Zeit brachliegende, Alte Brikettfabrik ist weiterhin in Bewegung. Ein Aldi Markt ist bereits in Betrieb, weitere Gewerbeansiedlungen werden folgen. Die vorgesehene Wohnbebauung, rund 160 Wohneinheiten, ist zurzeit in Arbeit. Der Planentwurf für die öffentliche Auslegung wird zurzeit vorbereitet. Mit dem Beginn der Bebauung ist voraussichtlich in 2022 zu rechnen.
Die Entwicklung des Baugebietes Sportplatz Frenz kommt nach der Bewältigung von vielfältigen Problemen endlich voran. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 36 "Sportplatz Frenz" wird erneut öffentlich ausgelegt. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes 36 ist beschlossen.
Die Weiterentwicklung der Goltsteinkuppe als Freizeitzentrum wird in Angriff genommen. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" ist gefasst.
Weitere Baugebiete werden gemäß Rahmenvertrag vom 16.01.2017 mit RWE Power weiterentwickelt.
Gewerbeansiedlungen, bezahlbare Grundstücke für Wohnbebauung, Schaffung von Arbeitsplätzen und damit verbundene Einwohnerzuwächse sind der Schlüssel für eine positive Gemeindeentwicklung und einer Gesundung unserer Haushaltslage in Inden. Hier müssen wir weiterhin alle sich bietende Chancen ergreifen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere von drei Umsiedlungen geplagte Gemeinde ist auf gutem Wege, die Einwohner-und Gewerbeverluste allmählich wieder auszugleichen. Dies belegt die aufgezeigte positive Entwicklung im Bereich der Gewerbeansiedlung und Wohnbebauung. Wie schon deutlich zum Ausdruck gebracht ist eine kluge, nachhaltige und sparsame Verwendung der knappen Haushaltsmittel weiterhin unumgänglich.
Die meisten Entscheidungen zum vorliegenden Zahlenwerk wurden in den diesjährigen Haushaltsplanberatungen mehrheitlich, aber zum Teil ohne Mitwirkung oder bei Enthaltung der SPD-Fraktion getroffen. Wenn es darauf ankommt, muss man Verantwortung übernehmen, auch wenn es schwierig wird. Ohne genehmigtem Haushalt verschwenden wir unnötig Zeit. Fördermittel gibt es wegen der benötigten Eigenmittel nur mit einem genehmigten Haushalt. Wir müssen handlungsfähig bleiben.
Die UDB-Fraktion stimmt daher dem auf Basis der Entscheidungen im Hauptausschuss am 29.04.2021 überarbeiteten Haushaltsplan für das Jahr 2021, der Haushaltssatzung 2021 sowie der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022 und dem Stellenplan zu.
Ich bedanke mich bei allen Ratskolleginnen/-kollegen für die meist konstruktiven Beratungen. Bedanken möchte ich mich ausdrücklich auch bei unserem Bürgermeister Herrn Pfennings und seinem Vertreter im Amt Herrn Linzenich sowie bei den Mitarbeitern der Verwaltung für die Unterstützung unserer kommunalpolitischen Arbeit in Inden.
Herbert Schlächter
(Vorsitzender der UDB-Fraktion)