Abwassergebühr-Rückforderung

UDB Inden hat große Bedenken gegen erlassene Bescheide

Ja, die Verärgerung der Indener Bürgerinnen und Bürger ist groß. Eine in 2016 für das Jahr 2015 erfolgte Erstattung von Abwassergebühren ist ursächlich für die jetzt geforderte Rückzahlung durch die Verwaltung. Als Begründung hierfür wird ein "Abrechnungsfehler" genannt, für den sich der Bürgermeister auch entschuldigt.Nicht aber der Bürgermeister ist Grund für das Problem, sondern der Ratsbeschluss von CDU, SPD und Grünen vom 13.12.2018, der gegen die Stimmen der UDB gefasst wurde: Mit diesem wurde die Rückforderung beschlossen und der Bürgermeister ist verpflichtet, diesen Ratsbeschluss umzusetzen. Dies hat er Ende Mai getan.


Warum hat die UDB gegen eine Abwassergebühr-Rückforderung gestimmt?
Die UDB hat größte Bedenken, ob tatsächlich, wie im Pressebericht (vgl. z.B. Jülicher Nachrichten vom 31.05.2019) dargestellt, ein Abrechnungsfehler in 2016 vorliegt. Erste Prüfungen haben ergeben, dass mit der in 2016 erfolgten Erstattung erreicht wurde, dass genau die abrechnungspflichtige bezogene Frischwassermenge auch als Schmutzwassermenge festgesetzt worden ist. Die jetzt erfolgte Rückforderung der Erstattung führt dazu, dass die festgesetzte gebührenpflichtige Schmutzwassermenge dadurch jetzt größer ist als die insgesamt abrechnungspflichtig-bezogene Frischwassermenge. Danach wäre der jetzt versendete Rückforderungs-Bescheid der Gemeinde nicht rechtens.
Die UDB-Fraktion hat diese Bedenken in den Sitzungen, zuletzt in der Ratssitzung am 13.12.2018, deutlich zum Ausdruck gebracht und eindringlich mit Beispielrechnungen versucht, bei den Kolleginnen und Kollegen der großen Koalition und der Grünen Überzeugungsarbeit zu leisten - leider vergeblich!
Ob die Abwassergebühren-Rückforderung der Gemeinde Bestand haben wird, wird wohl letztendlich nur durch eine verwaltungsrechtliche, gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung zu klären sein.

 

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