UDB Inden lehnt Doppelhaushalt ab

Drastische Erhöhung der Abwassergebühr tatsächlich ohne Alternative?

Die UDB begrüßt das (vorläufige) Aussetzen der Erhöhungen der Steuersätze für 2015/2016 durch die große Koalition - auch, wenn sich hier der Verdacht aufdrängt, dass die Bürgermeisterwahl im Herbst 2015 ihre Schatten vorauswirft. Keineswegs darf darüber vergessen werden, dass die im Haushaltssicherungskonzept verankerten drastischen Erhöhungen der Steuersätze weiterhin Bestand haben. So soll die Grundsteuer A von 280% in 2012 auf 440% in 2022, die Grundsteuer B von 420% in 2012 auf 590% in 2022 und die Gewerbesteuer von 440% in 2012 auf 590% in 2022 steigen.

Die drastischen Gebührenanhebungen in 2015 für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,57€ auf 3,37€ um 0,80€/m³ (+31%) und die Niederschlagwassergebühr von 0,71€ auf 0,96€ um 0,25 €/m² (+35%) lehnt die UDB ab: Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Instandhaltung der Kanäle, mit der die Verwaltung die Anhebungen rechtfertigt, in Art und Umfang so geartet sein könnte, dass sie (ggf. in Teilbereichen) als Investition zu betrachten wäre - und somit über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müsste: Damit wäre ein derart drastischer Anstieg der Gebühren vermeidbar gewesen. Bei der beschlossenen Gebührenkalkulation wurde trotz kontroverser Diskussion in einschlägigen Fachbeiträgen die Instandhaltung ausschließlich als Aufwand gesehen, der sofort in voller Höhe auf die Bürger umgelegt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.udb-inden.de

Das hausgemachte Problem „extrem gestiegener Entsorgungskosten von Hundekotsammelbeuteln“ als einzige Begründung für den teilweisen Anstieg der Hundesteuer herzunehmen, ist nicht nachvollziehbar: Bei rund 57.000€ Hundesteueraufkommen/ Jahr scheitert das Aufstellen von Abfallbehältern am politischen Unwillen der großen Koalition. Aus den vorgenannten Gründen lehnt die UDB den Doppelhaushalt ab.

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